Absenzen und Dispensationen

Krankheit

Bitte melden Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn bei der Klassenlehrperson ab. Die genauen Kontaktdaten bekommen Sie von der Klassenlehrperson

Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an fünf Halbtagen pro Schuljahr ohne Angaben von Gründen vom Unterricht zu dispensieren. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson bis spätestens am Vortag. Die Eltern erhalten von der Klassenlehrperson das entsprechende Formular zu Beginn des Schuljahres. Wir bitten darum, die Halbtage in der Regel nicht vor den Ferien einzusetzen.

Dispensation vom Unterricht

In begründeten Fällen können Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch dispensiert werden. Dispensationsgesuche reichen Sie bitte vier Wochen im Voraus bei der Klassenlehrperson ein. Diese leitet das Gesuch an die Schulleitung weiter. Gesuche müssen schriftlich eingereicht werden und eine Begründung enthalten.

Formular

Dispensation bei religiösen Feiertagen

Die Eltern stellen idealerweise vier Wochen im Voraus schriftlich einen Antrag auf Dispensation. Der Antrag wird über die Klassenlehrperson an die Schulleitung weitergeleitet. Die Klassenlehrperson nimmt eine erste Prüfung vor.

Alevitentum:

  • Newroz Fest
  • Ashura-Fest

Buddhismus

  • Losar-Fest
  • Vesakh

Hinduismus:

  • Thai Pongal
  • Neujahr
  • Dipawali

Islam:

  • Bayram
  • Opferfest
  • Ashura-Fest

Judentum:

  • Pessach
  • Rosch Haschana
  • Jom Kippur
  • Schawu’ot
  • Sukkot
  • Schemini
  • Simchat Thora

Orthodoxes Christentum:

  • orthodoxe Weihnachten
  • Karfreitag
  • Ostern
  • Ikonentag

Formular