Absenzen und Dispensationen

Krankheit

Bitte melden Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn via Klapp-Absenzmeldung ab.

Joker-Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an fünf Halbtagen pro Schuljahr ohne Angaben von Gründen vom Unterricht zu dispensieren. Die Eltern tragen die Abwesenheit bis spätestens am Vortag entsprechend via Klapp-Absenz ein. Wir bitten darum, die Halbtage in der Regel nicht vor den Ferien einzusetzen.

Dispensation vom Unterricht

In begründeten Fällen können Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch dispensiert werden. Dispensationsgesuche reichen Sie bitte vier Wochen im Voraus bei der Klassenlehrperson ein. Diese leitet das Gesuch an die Schulleitung weiter. Gesuche müssen schriftlich eingereicht werden und eine Begründung enthalten.

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Dispensation bei religiösen Feiertagen

Die Eltern stellen idealerweise vier Wochen im Voraus schriftlich einen Antrag auf Dispensation. Der Antrag wird über die Klassenlehrperson an die Schulleitung weitergeleitet. Die Klassenlehrperson nimmt eine erste Prüfung vor.

Alevitentum:

  • Newroz Fest
  • Ashura-Fest

Buddhismus

  • Losar-Fest
  • Vesakh

Hinduismus:

  • Thai Pongal
  • Neujahr
  • Dipawali

Islam:

  • Bayram
  • Opferfest
  • Ashura-Fest

Judentum:

  • Pessach
  • Rosch Haschana
  • Jom Kippur
  • Schawu’ot
  • Sukkot
  • Schemini
  • Simchat Thora

Orthodoxes Christentum:

  • orthodoxe Weihnachten
  • Karfreitag
  • Ostern
  • Ikonentag

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