Ansprechen von Kindern durch unbekannte Personen

Sollte ihr Kind von einer fremden Person angesprochen werden oder sich gar bedroht fühlen, soll es sich umgehend bei einer Lehrperson/Tagesbetreuende melden.

Für alle Lehrpersonen und Tagesbetreuende gilt:

  • Sofort die Polizei verständigen (117)
  • Die Schulleitung im Anschluss informieren

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