Kindergartenzeit und Pensenreduktion

Die Schullaufbahn dauert 11 Jahre. Der zweijährige Kindergartenbesuch ist Teil der Volksschule. Für alle Kinder findet der Unterricht von Montag bis Freitag von 8.20 Uhr bis 11.50 Uhr statt. Dazu kommt ein Nachmittag nach Stundenplan montags oder dienstags von 13.30 Uhr bis 14.55 Uhr.

Der Nachmittag kann von den Eltern nicht gewählt werden. Er findet alters- und geschlechterdurchmischt statt.

Es steht den Eltern frei, eine Pensenreduktion für ihr Kindergartenkind im ersten Kindergartenjahr zu beantragen. Die Kinder haben dann am Mittwoch frei.

In Absprache mit den Lehrpersonen für den Kindergarten und der Schulleitung ist es auch möglich, in Ausnahmefällen, eine erweiterte Pensenreduktion zu beantragen.

Pensenreduktionen werden laufend überprüft. Wenn sich die Situation des Kindes verändert, kann das Kind in gegenseitiger Absprache Eltern/Klassenlehrpersonen das Vollpensum besuchen.