Der Elternrat der Schulstandorte diskutiert aktuelle Themen und plant Aktivitäten. Das Einbringen von Anliegen und Problemen von allgemeinem Interesse auf Ebene Schulkreis erfolgt über den Kreiselternrat. Dieser vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber der Schulleitung und der Schulkommission. Der Elternrat bildet nach Bedarf Arbeitsgruppen, bei denen alle Eltern zur Mitarbeit eingeladen sind.
Wirksame Elternmitarbeit entsteht, wenn Eltern und Lehrpersonen im Hinblick auf die Kinder dieselben Ziele haben und die Verantwortung zum Erreichen der Ziele gemeinsam tragen. Durch Elternmitarbeit bringen Eltern ihrem Kind gegenüber zum Ausdruck, dass sie dem Lernen und der Schule Bedeutung beimessen. Ein wichtiges Ziel der Elternmitarbeit ist es, zu einem guten, lernfreudigen Klima in der Schule beizutragen.
Die Eltern sind wie folgt vertreten:
Elternrat
Jede Klasse delegiert 2 Elternvertreterinnen oder Elternvertreter in den Elternrat des Schulstandortes.
Kreiselternrat
Jeder Standort delegiert 2 Elternvertreterinnen oder Elternvertreter in den Kreiselternrat des Schulkreises.
Schulkommission
Der Kreiselternrat delegiert 2 Elternvertreterinnen oder Elternvertreter in die Schulkommission.
Präsidium Kreiselternrat
Vakant
Vertretung Schulkommission
Schädel Lisa
Wagnerstrasse 22
3007 Bern
Vertretung Schulkommission
Vakant
Gesetzliche Grundlagen
Reglement über das Schulwesen (Schulreglement) vom 30. März 2006
Verordnung über das Schulwesen (Schulverordnung) vom 21. März 2007
Für mehr Informationen wählen Sie den betreffenden Schulstandort: